Sie möchten Ihren Fuhrpark elektrifizieren und dabei kräftig sparen? Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf oder der Finanzierung vollelektrischer Fahrzeuge von Hyundai gleich doppelt profitieren:
Super-Abschreibung von 75 %
Die wohl größte Neuerung ist die Möglichkeit, 75 % der Anschaffungskosten für Ihr neues Hyundai Elektrofahrzeug bereits im ersten Jahr steuerlich abzuschreiben. Das senkt Ihre Steuerlast sofort erheblich und sorgt für eine schnelle Refinanzierung.
Beispiel: Bei einem Hyundai IONIQ 5 mit einem Anschaffungspreis von 50.000 € können Sie sofort 37.500 € geltend machen!
Erhöhte Preisgrenze
Die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen gilt jetzt für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 €. Das bedeutet für Sie: Eine größere Auswahl an höherwertigen Hyundai-Modellen wie den IONIQ 9 ist nun ebenfalls vollumfänglich von diesen Vorteilen abgedeckt.
Verbesserte Liquidität
Dank der schnellen und hohen Abschreibung reduzieren sich Ihre steuerlichen Abgaben spürbar – und Ihre Liquidität bleibt im Unternehmen.
Wichtig: Diese Förderung gilt nur bei Barkauf oder Finanzierung – Leasing ist aktuell ausgeschlossen.
Bei unsere elektrischen Fahrzeugen wie dem Hyundai IONIQ 5 oder dem Hyundai KONA Elektro ergibt sich durch die Sonderabschreibung eine spürbare steuerliche Entlastung bereits im ersten Jahr – und das bei attraktiven Finanzierungskonditionen und sofort verfügbarer Lieferung.
Diese attraktiven Förderungen gelten für alle Hyundai Elektrofahrzeuge, die Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 anschaffen.
Sie sind Unternehmerin, Selbstständiger oder Freiberufler*in? Dann sind diese Vorteile wie für Sie gemacht.
Wir beraten Sie gerne persönlich!
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welches Hyundai-Modell am besten zu Ihren Bedürfnissen passt und wie Sie die neuen Steuervorteile optimal für Ihr Unternehmen nutzen können.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder eine Probefahrt.
Hinweis: Die hier dargestellten Informationen dienen als Orientierung. Für eine individuelle steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Abbildung zeigt Sonderausstattung. Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 327 km
Abbildung zeigt Sonderausstattung. Energieverbrauch kombiniert: 15,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 440 km
Abbildung zeigt Sonderausstattung. Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km
Abbildung zeigt Sonderausstattung. Energieverbrauch kombiniert: 19,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 620 km.