E-Auto-Förderung 2026
Bis zu 6.000 EUR Förderung vom Staat – alle Infos und Angebote
Zusammengefasst - Alle Infos
➜ Förderstart: Gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen werden
➜ Förderfähige Antriebe: Reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride* sowie Modelle mit Range-Extender*
➜ Gebrauchte Fahrzeuge: Eine Förderung ist ausschließlich für Neuwagen vorgesehen
➜ Einkommensgrenze: Privatpersonen bis zu einem Haushalts-Jahreseinkommen von 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €.
➜ Förderhöhe: Bis zu 6.000 € für Elektroautos und bis zu 4.500 € für Plug-in-Hybride*
➜ Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
➜ Antragstellung: Die Beantragung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Förderhöhe
Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Förderung für Plug-In-Hybride (PHEV)* oder Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)*
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
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399,00 EUR mtl.
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Privatkunden-Angebot
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Preis ohne Förderung:
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Privatkunden-Angebot
BYD
SEAL 6 DM-i Touring
Boost 1,5l PHEV
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299,00 EUR
249,00 EUR¹
239,00 EUR¹
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Hyundai
Kona Elektro
Select (48 kWh)
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Preis ohne Förderung:
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Dolphin Surf
Active
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Preis ohne Förderung:
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Privatkunden-Angebot
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Comfort 61,4 kWh Batterie
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Preis ohne Förderung:
389,00 EUR mtl.
inkl. MwSt. zzgl. Überführungskosten
¹ Der angegebene Preis stellt die monatliche Leasingrate dar und versteht sich zzgl. Überführungskosten i.H.v. einmalig 1.380,00 EUR sowie zzgl. einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen individuellen staatlichen E-Auto-Förderung. Die tatsächliche Förderung kann je nach persönlicher Förderberechtigung von der Anzahlung abweichen. Die staatliche Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Anspruch, Förderfähigkeit und Förderhöhe sind individuell, abhängig u. a. vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie der Art des Fahrzeugantriebs. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Beantragung, Prüfung und Auszahlung der Förderung erfolgen ausschließlich und eigenverantwortlich durch den Kunden. Der Händler tritt lediglich als Vermittler des Fahrzeugs auf und übernimmt keine Gewähr für Förderfähigkeit, Förderhöhe oder Bewilligung. Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich auf dem offiziellen Portal des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Stand: 19.01.2026 Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Fragen und Antworten zur Prämie
Bitte beachten Sie: Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Wer bekommt die E-Auto-Prämie?
Die E-Auto-Prämie ist ausschließlich für Privatpersonen gedacht. Sie soll diejenigen entlasten, die ihr Fahrzeug wirklich im Alltag nutzen – nicht für Weiterverkauf, gewerbliche Zwecke oder kurzfristige „Mitnahmeeffekte“.
Förderfähig bist du, wenn du ein Neufahrzeug kaufst oder least und dein Haushalt die festgelegten Einkommensgrenzen einhält. Entscheidend ist dabei immer das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen – nicht das Bruttoeinkommen.
Wichtig im Überblick:
Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze von maximal 80.000 Euro pro Jahr.
Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro, berücksichtigt werden maximal zwei Kinder.
Bei zwei oder mehr Kindern liegt die Grenze damit bei 90.000 Euro.
Als Nachweis zählt der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen.
Bei Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Auch ohne bisherige Steuererklärung bist du nicht automatisch ausgeschlossen: Eine Steuererklärung kann nachträglich eingereicht werden. Rentnerinnen und Rentner können stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung zu weiteren Einkünften vorlegen. Die finalen Details werden in der Förderrichtlinie festgelegt – ein Nachteil entsteht daraus nicht, weil die Förderung rückwirkend beantragt werden kann.
Für welche Fahrzeuge gibt es Geld?
Förderfähig ist der Kauf oder das Leasing eines Neufahrzeugs, sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen innerhalb der festgelegten Grenzen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht das Bruttoeinkommen.
Kurz zusammengefasst:
Einkommensgrenze: bis 80.000 Euro pro Jahr
Pro Kind unter 18 Jahren: +5.000 Euro, maximal für zwei Kinder
Mit zwei oder mehr Kindern: bis 90.000 Euro
Grundlage ist der Durchschnitt der zwei neuesten Steuerbescheide (max. drei Jahre alt)
Bei Paaren werden beide Einkommen zusammengerechnet
Auch ohne bisherige Steuererklärung ist eine Förderung möglich: Diese kann nachgereicht werden. Rentnerinnen und Rentner können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung einreichen. Die endgültigen Regelungen folgen mit der Förderrichtlinie, Nachteile entstehen nicht, da die Förderung rückwirkend beantragt werden kann.
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die Höhe der E-Auto-Prämie richtet sich nach Antriebsart, Einkommen und Familiengröße. Die Förderung ist sozial gestaffelt: Je niedriger das Einkommen, desto höher der Zuschuss. Kauf und Leasing werden dabei gleich behandelt.
Die Basisförderung beträgt:
3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge
1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender
Zusätzliche Zuschläge sind möglich:
500 Euro pro Kind unter 18 Jahren, maximal 1.000 Euro
+1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro
+1.000 Euro zusätzlich bei einem Einkommen unter 45.000 Euro
So sind beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos bis zu 6.000 Euro Förderung möglich. Für Plug-in-Hybride liegt der maximale Zuschuss bei bis zu 4.500 Euro. Die genaue Höhe hängt von deiner persönlichen Einkommens- und Familiensituation ab.
Für reine Elektrofahrzeuge:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
Wie beantrage ich die E-Auto-Prämie?
Die Beantragung der E-Auto-Prämie erfolgt über ein einstufiges Online-Verfahren auf einem Bundesportal, das voraussichtlich ab Mai 2026 zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu früheren Programmen ist nur ein Antrag notwendig.
So läuft es ab:
Kauf oder Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs
Zulassung des Fahrzeugs auf dich
Anschließend Online-Antrag stellen
Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, sofern die Zulassung nach dem 01.01.2026 erfolgt ist. Dafür hast du bis zu ein Jahr Zeit. Maßgeblich ist immer das Zulassungsdatum, nicht der Bestellzeitpunkt.
Voraussichtlich werden folgende Unterlagen benötigt:
Kauf- oder Leasingvertrag
Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung
Zwei aktuelle Steuerbescheide oder vergleichbare Einkommensnachweise
Für eine zügige Bearbeitung wird die Nutzung der Online-Ausweisfunktion oder der AusweisApp des Bundes empfohlen.